Österreich hat einen Entwurf für ein Glücksspielgesetz an das Parlament eingebracht, der einen Rahmen für einen regulierten Online-Markt mit mehreren Anbietern schafft. Die Gesetzgebung bereitet sich auf das Auslaufen des aktuellen 15-jährigen Online-Glücksspielmonopols von Win2Day im Oktober 2027 vor.
Der Entwurf verlangt, dass nicht lizenzierte Anbieter ihre Dienste bis Januar 2027 aussetzen. Unternehmen, die weiterhin Glücksspielprodukte anbieten, sehen sich mit einem 18-monatigen Marktverbot konfrontiert, das für Anbieter, die bis 2030 noch aktiv sind, auf zwei Jahre steigt. Anschließend folgt eine neunmonatige Pause für nicht lizenzierte Aktivitäten, die Anbietern ermöglicht, ausstehende Spieleransprüche und unbezahlte Steuern zu begleichen.
Laut dem Österreichischen Wett- und Glücksspielverband belaufen sich diese finanziellen Verpflichtungen auf mehrere Millionen Euro.
Legislative Zeitplanung und Marktwandel
Das Parlament wird voraussichtlich im Juli den Gesetzentwurf genehmigen, wodurch eine obligatorische dreimonatige Benachrichtigungsfrist der Europäischen Union eingeleitet wird. Das Gesetz würde frühestens im Oktober in Kraft treten, was dem Finanzministerium etwa zwölf Monate für die Durchführung von Ausschreibungen, die Prüfung von Anträgen und die Vergabe von Lizenzen gibt.
Die Lotterie-Konzession wird von der Spielbanklizenz getrennt und behält ihren Monopolstatus. Zudem werden die Vorbereitungen für eine neue unabhängige Glücksspielregulierungsbehörde aufgenommen.
Der Politikanalytiker Felix Geyer stellt in Frage, ob die Lizenzierungsphase innerhalb des zwölfmonatigen Zeitraums abgeschlossen werden kann, und weist darauf hin, dass österreichische legislative Verfahren in der Regel längere Zeiträume erfordern. Er geht davon aus, dass der Ausschreibungsprozess erst nach Inkrafttreten des Gesetzes beginnen wird.
Branchenbeobachter deuten zudem darauf hin, dass mögliche regulatorische Herausforderungen aus Malta die EU-Benachrichtigungsphase verlängern könnten.
Eine frühere Fassung des Entwurfs sah eine feste Frist für die Lizenzvergabe bis Oktober 2027 vor, dieses Datum wurde jedoch in der parlamentarischen Einreichung gestrichen. Das Finanzministerium hat noch nicht bestätigt, ob der ursprüngliche Zeitplan weiterhin gilt.